Ein Individuum, das in der Eigenschaft als Einzelperson sein Fahrzeug veräußert, ist typischerweise von der Abführung der Mehrwertsteuer befreit, da es keine gewerbliche Aktivität darstellt. Im Kontrast dazu ist es für kommerzielle Händler oder Unternehmer, die ein Auto verkaufen, obligatorisch, Mehrwertsteuer zu erheben und diese an die Finanzbehörden weiterzuleiten.