Man kann aus unterschiedlichen Beweggründen dazu entschlossen sein, sein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, beispielsweise im Falle eines Veräußerungsvorgangs oder wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird. Um diese Außerbetriebsetzung offiziell zu machen, ist es erforderlich, das Fahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde abzumelden. Bei diesem Vorgang müssen die Zulassungsdokumente, sprich der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein, dort eingereicht werden. Danach erhält man als Nachweis der erfolgten Abmeldung eine entsprechende Bescheinigung.