Sobald Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, ist es untersagt, es auf öffentlichen Wegen zu benutzen. Sie können das Fahrzeug jedoch weiterhin auf Ihrem privaten Grundstück, sofern es nicht von der Öffentlichkeit einsehbar ist, stehen lassen. Beabsichtigen Sie, das Fahrzeug zu veräußern, sind Sie verpflichtet, den potenziellen Erwerber darüber in Kenntnis zu setzen, dass es derzeit keine gültige Zulassung besitzt.